Das Grundprinzip der Pauschalierungsmethode kann folgendermaßen beschrieben werden: Die ausländischen Einkünfte werden zwar grundsätzlich auch im Wohnsitzstaat besteuert, es wird jedoch unabhängig von dem eigentlich auf Grund des Welteinkommensprinzips festzustellenden Steuersatz ein pauschaler, festgelegter Steuersatz isoliert auf die ausländischen Einkünfte erhoben.Die Gesamtsteuerbelastung besteht daher aus:
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