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Die ausländischen Einkünfte von 20.000,- werden nun von der ausländischen Regelbesteuerung ausgenommen (es erfolgt also insoweit eine Abkehr vom Welteinkommensprinzip) und mit einer Pauschalsteuer belegt. Der Charakter einer pauschalen Besteuerung ergibt sich aus der Anwendung eines pauschalen Steuersatzes, der von der Höhe der Einkünfte unabhängig ist. Aufgrund eines angenommenen pauschalen Steuersatzes von 25% ergibt sich das dargestellte blaue Rechteck als pauschale Besteuerung der ausländischen Einkünfte.

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