Das Grundprinzip der Freistellungsmethode kann folgendermaßen beschrieben werden:
| Zunächst erfolgt eine Aufteilung
der gesamten Einkünfte bzw. Vermögensteile eines Steuerpflichtigen in
"ausländische" und "inländische" Teile.
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| Das Besteuerungsrecht an
diesen einzelnen Teilen wird dann entweder dem Wohnsitz- oder Ursprungsland zugeteilt. In
dem jeweils anderen Staat sind diese Teile dann steuerbefreit.
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Es können folgende Darstellungsweisen gewählt werden:
Animierte Grafiken mit Erläuterungen
Animierte Grafiken mit Zahlenbeispielen
Weiterführende Hinweise
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