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Schritt 2 von 8 "Freistellungsmethode" |
Nach demselben Prinzip wie in Schritt 1 kann nun auch die ausländische Steuer auf das ausländische Einkommen (zur Erinnerung: gleiche Bemessungsgrundlagen werden unterstellt!) mit dem gelben Rechteck als Produkt aus z.v.E und Steuersatz dargestellt werden. |