Weitergehende Hinweise

 

Allgemeine Würdigung der Abzugsmethode

Die Pauschalierungsmethode eignet sich nicht als Regelmethode zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung. In den meisten Fällen führt sie lediglich zu einer Abmilderung der Doppelbesteuerung. Es existieren jedoch gewichtige, unten behandlete Fälle, in denen die Abzugsmethode zur Anwendung gelangt.

Wirkung der Abzugsmethode in Verlustkonstellationen

Die Wirkung der Abzugsmethode im Zusammenhang mit Verlusten ist sehr unterschiedlich.

Bei Inlandsverlusten bietet die Abzugsmethode zwar keinen systematischen Beitrag zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung, aber sie mindert eine Doppelbesteuerung zumindest ab. Über den Abzug der ausländischen Steuer als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten vergrößert sie den inländischen Verlust, der über einen Verlustvor- oder rücktrag zu einer Verminderung der gesamten Steuerbelastung führt. 

Bei Auslandsverlusten bleibt die Abzugsmethode vollkommen wirkungslos, da mangels ausländischer Steuer kein Abzugsposten existiert. Da die durch die Verluste verminderte persönliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt wird, bleibt in diesen Fällen daher eine Doppelbesteuerung bestehen.

Vorteilhaftigkeitsüberlegungen

Zwar bietet die Abzugsmethode keinen systematischen Beitrag zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung, sie bietet sich jedoch als Auffanglösung für Sondersituiationen (insbesondere als Alternative zur Anrechnungsmethode) an.

Bei einem negativen Welteinkommen läuft die Anrechnungsmethode regelmäßig ins leere, da bei einem negativen Welteinkommen im Wohnsitzstaat keine Steuer erhoben wird. Da trotzdem in Quellenstaat eine Steuer auf das dortige positive Einkommen erhoben wird, ergibt sich eine Doppelbesteuerung. In diesen Fällen bietet es sich an, als Alternative zur Anrechnungsmethode die Abzugsmethode vorzusehen, um wenigstens eine Abmilderung dieser Doppelbesteuerung zu erreichen. In diesem Fall wird die oben beschriebene Wirkung der Abzugsmethode bei Inlandsverlusten ausgenutzt.

Die Anrechnungsmethode in der international üblichen beschränkten Version läßt eine Doppelbesteuerung bestehen, wenn das ausländische Steuerniveau höher als das inländische Steuerniveau ist. In diesen Fällen entstehen Anrechnungsüberhänge. Da die Wirkung der Abzugsmethode zunimmt, wenn die Steuer im Quellenstaat c.p. zunimmt, läßt sich zeigen, daß die Abzugsmethode in Fällen sehr hoher Anrechnungsüberhänge vorteilhafter als die Anrechnungsmethode ist.

Anwendung im deutschen Steuerrecht

§ 34c Abs. 2 EStG sieht die Abzugsmethode als wählbare Alternative zur Anrechnungsmethode vor. Zu Empfehlungen, wann diese Wahlmöglichkeit ausgeübt werden soll, vgl. den vorherigen Gliederungspunkt.

Gem. § 34c Abs. 3 EStG dient die Abzugsmethode auch als Auffangvorschrift, wenn die Anrechnungsmethode nicht zur Anwendung kommt, weil eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist

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