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Allgemeine Würdigung der Abzugsmethode
Die Pauschalierungsmethode eignet sich nicht als Regelmethode zur Ausschaltung der
Doppelbesteuerung. In den meisten Fällen führt sie lediglich zu einer Abmilderung der
Doppelbesteuerung. Es existieren jedoch gewichtige, unten behandlete Fälle, in denen die
Abzugsmethode zur Anwendung gelangt.
Wirkung der Abzugsmethode in Verlustkonstellationen
Die Wirkung der Abzugsmethode im Zusammenhang mit Verlusten ist sehr unterschiedlich.
| Bei Inlandsverlusten bietet die Abzugsmethode zwar keinen
systematischen Beitrag zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung, aber sie mindert eine
Doppelbesteuerung zumindest ab. Über den Abzug der ausländischen Steuer als
Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten vergrößert sie den inländischen Verlust, der über
einen Verlustvor- oder rücktrag zu einer Verminderung der gesamten Steuerbelastung
führt.
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| Bei Auslandsverlusten bleibt die Abzugsmethode vollkommen wirkungslos, da mangels
ausländischer Steuer kein Abzugsposten existiert. Da die durch die Verluste verminderte
persönliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt wird, bleibt in diesen Fällen
daher eine Doppelbesteuerung bestehen. |
Vorteilhaftigkeitsüberlegungen
Zwar bietet die Abzugsmethode keinen systematischen Beitrag zur Ausschaltung der
Doppelbesteuerung, sie bietet sich jedoch als Auffanglösung für Sondersituiationen
(insbesondere als Alternative zur Anrechnungsmethode) an.
| Bei einem negativen Welteinkommen läuft die Anrechnungsmethode
regelmäßig ins leere, da bei einem negativen Welteinkommen im Wohnsitzstaat keine Steuer
erhoben wird. Da trotzdem in Quellenstaat eine Steuer auf das dortige positive Einkommen
erhoben wird, ergibt sich eine Doppelbesteuerung. In diesen Fällen bietet es sich an, als
Alternative zur Anrechnungsmethode die Abzugsmethode vorzusehen, um wenigstens eine
Abmilderung dieser Doppelbesteuerung zu erreichen. In diesem Fall wird die oben
beschriebene Wirkung der Abzugsmethode bei Inlandsverlusten ausgenutzt.
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| Die Anrechnungsmethode in der international üblichen beschränkten Version läßt eine
Doppelbesteuerung bestehen, wenn das ausländische Steuerniveau höher als das
inländische Steuerniveau ist. In diesen Fällen entstehen Anrechnungsüberhänge. Da die
Wirkung der Abzugsmethode zunimmt, wenn die Steuer im Quellenstaat c.p. zunimmt, läßt
sich zeigen, daß die Abzugsmethode in Fällen sehr hoher Anrechnungsüberhänge
vorteilhafter als die Anrechnungsmethode ist. |
Anwendung im deutschen Steuerrecht
§ 34c Abs. 2 EStG sieht die Abzugsmethode als wählbare Alternative zur
Anrechnungsmethode vor. Zu Empfehlungen, wann diese Wahlmöglichkeit ausgeübt werden
soll, vgl. den vorherigen Gliederungspunkt.
Gem. § 34c Abs. 3 EStG dient die Abzugsmethode auch als Auffangvorschrift, wenn die
Anrechnungsmethode nicht zur Anwendung kommt, weil eine der Voraussetzungen nicht erfüllt
ist
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