Abzugsmethode

Das Grundprinzip der Abzugsmethode kann folgendermaßen beschrieben werden:

Der Wohnsitzstaat besteuert das Welteinkommen; dabei dürfen die ausländischen Steuern von der inländischen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Sie werden also i.d.R. wie Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten behandelt.

Es können folgende Darstellungsweisen gewählt werden:

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