Das Grundprinzip der Abzugsmethode kann folgendermaßen beschrieben werden:
| Der Wohnsitzstaat besteuert das
Welteinkommen; dabei dürfen die ausländischen Steuern von der inländischen
Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Sie werden also i.d.R. wie Betriebsausgaben bzw.
Werbungskosten behandelt.
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Es können folgende Darstellungsweisen gewählt werden:
Animierte Grafiken mit Erläuterungen
Animierte Grafiken mit Zahlenbeispielen
Weiterführende Hinweise
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