Weitergehende Hinweise

 

Allgemeine Würdigung der fiktiven Anrechnung

Die fiktive Anrechnung eignet sich nicht als Regelmethode zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung. Ihre Entlastungswirkung ist in hohem Maße von der Höhe der fiktiv angerechneten Steuer abhängig:

Die effektive Doppelbesteuerung wird vermieden, soweit der angewandte fiktive Steuersatz über dem ausländischen Steuerniveau liegt. In diesem Fall resultiert eine Gesamtbelastung, die unterhalb einer kapitalexportneutralen Besteuerung liegt.

Die effektive Doppelbesteuerung wird nicht ausgeschaltet, wenn der fiktive Steuersatz unter dem ausländischen Steuerniveau liegt.

Die fiktive Anrechnung wird häufiger im Verhältnis zu Staaten mit einem eher niedrigen Steuerniveau (Entwicklungsländer) angewendet, als "Zwischenlösung" zwischen der Anrechnungsmethode und der Freistellungsmethode.

Wirkung der fiktiven Anrechnung in Verlustkonstellationen

Die Wirkung der fiktiven Anrechnung im Zusammenhang mit Verlusten entspricht der prinzipiellen Wirkung der anderen Anrechnungsmethoden:

Bei Inlandsverlusten führt die Anrechnung der fiktiven Steuer prinzipiell zu Entlastungswirkungen, vergleichbar mit der Wirkung bei Anwendung der unbeschränkten Anrechnungsmethode. Aufgrund der unerwünschten fiskalischen Folgen findet daher regelmäßig eine Anrechnungsbeschränkung Raum, woraus die für den Steuerpflichtigen ungünstige Wirkung wie bei Anwendung der beschränkten Anrechnung erwächst: Es entstehen hohe Anrechnungsüberhänge, eine Doppelbesteuerung bleibt bestehen.

Bei Auslandsverlusten ergibt sich dieselbe systematische Lösung wie bei Anwendung der anderen Anrechnungsmethoden. Zwar findet keine Anrechnung statt, da eine negative ausländische Bemessungsgrundlage zu einer fiktiven Steuer von Null führt, der Verlust geht jedoch über das Welteinkommensprinzip in die Bemessungsgrundlage ein und führt daher zu einer kapitalexportneutralen Besteuerung entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit.

Anwendung im deutschen Steuerrecht

Die fiktive Anrechnung findet sich als Sondermethode im deutschen Internationalen Steuerrecht.

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