Schritt 3 von 4 "Fiktive Anrechnungsmethode" |
Unabhängig von der tatsächlich im Ausland erhobenen Steuer wird nun eine fiktive ausländische Steuer ermittelt und angerechnet. Hier wird als Produkt aus dem fiktiven Steuersatz von 35% und den ausländischen Einkünften von 20.000 das dunkelblaue Rechteck (fiktive Steuer) ermittelt. Diese fiktive Steuer wird nun von der Steuer auf das Welteinkommen abgezogen. |